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Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen der carmovia GmbH für gewerbliche Kunden / Auftraggeber KFZ- Transporte mittels Fremdachse. Stand Oktober 2024

1

– Begriffsbestimmungen

„carmovia“ bezeichnet die carmovia GmbH. „Kunde“ ist ein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, der über die Plattform Transportaufträge erteilt. „Fahrzeug“ ist jedes vom Kunden zur Beförderung übergebene Kraftfahrzeug.

„Plattform“ ist die digitale Buchungsumgebung von carmovia. „SZR“ sind Sonderziehungsrechte des IWF.

2

– Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Fahrzeugtransporte auf einem Fremdfahrzeug, die ausschließlich digital über die Plattform abgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen.

Ergänzend gilt das HGB, bei internationalen Transporten die CMR.

3

– Vertragsschluss

Der Kunde gibt durch die Eingabe der Transportdaten auf der Plattform ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung dieses Auftrags durch carmovia zustande. carmovia kann Aufträge bis zur Bestätigung jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen. Fixtermine gelten nur, wenn sie von carmovia schriftlich oder in Textform bestätigt wurden. carmovia kann die Annahme des Auftrags von einer angemessenen Anzahlung abhängig machen.

4

– Pflichten von carmovia

carmovia übernimmt das Fahrzeug am vereinbarten Termin, befördert es ordnungsgemäß und liefert es ab. Die Obhut beginnt mit der Öffnung des Fahrzeugs und endet mit Ablieferung oder Abstellen nach Weisung. Der Zustand wird protokolliert und fotografiert. carmovia ist berechtigt, zur Durchführung des Transports Dritte (Unterauftragnehmer) einzuschalten. Carmovia wird dabei nur solche Unterauftragnehmer auswählen, die zuverlässig und fachkundig sind.


Treten während des Transports Hindernisse oder Verzögerungen auf, wird carmovia den Kunden unverzüglich informieren und dessen Weisungen einholen. Ist der Kunde nicht erreichbar, darf carmovia nach pflichtgemäßem Ermessen Maßnahmen zur Sicherung und Ablieferung des Fahrzeugs ergreifen. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen, sofern carmovia das Hindernis nicht zu vertreten hat

5

– Pflichten des Kunden

Der Kunde versichert, zur Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug befugt zu sein, und informiert carmovia bereits bei der Auftragsanfrage über alle wesentlichen Umstände (Fahrzeugart, -zustand, Vorschäden, besondere Maße/Gewichte, Termine, erforderliches Zubehör etc.), die die Durchführung beeinflussen. Änderungen dieser Umstände teilt der Kunde unverzüglich mit. Unterbleibt eine wesentliche Angabe, haftet der Kunde für daraus entstehende Mehrkosten, Schäden oder Verzögerungen.


Der Kunde übergibt das Fahrzeug im betriebs- und beförderungsfähigen Zustand, stellt alle Unterlagen und Schlüssel bereit, wirkt bei der Dokumentation mit und ist für die Sicherung im Fahrzeuginneren verantwortlich.


Äußerlich erkennbare Schäden am Fahrzeug sind vom Kunden bei Übergabe anzugeben, anderenfalls gelten sie als nicht vorhanden.


Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung von Gegenständen im Fahrzeuginneren – etwa lose mittransportierte Güter wie Zusatzreifen – um Schäden durch Verrutschen vorzubeugen.


carmovia ist berechtigt, die geschuldete Transportleistung zu verweigern oder zu unterbrechen, solange der Kunde seine Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht erfüllt.

6

– Ablieferung und Schadenanzeige

Die Ablieferung des Fahrzeugs erfolgt gegen Unterzeichnung eines Empfangsbelegs durch den Empfänger. Auf Verlangen des Kunden wird auf der Quittung vermerkt, wann, wo und durch wen (Name, Firma) das Fahrzeug übernommen wurde.

Offensichtliche Schäden sind bei Ablieferung auf dem Quittungsbeleg zu vermerken und carmovia unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen.


Verdeckte (äußerlich nicht erkennbare) Schäden sind carmovia unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.


Lieferverzögerungen sind binnen 21 Tagen in Textform geltend zu machen.

7

– Vergütung und Zahlungsbedingungen

Preise sind netto zzgl. USt.


Zahlungen können per Vorkasse oder Rechnung erfolgen.


Wartezeiten am Übernahme- oder Ablieferort von bis zu 45 Minuten sind kostenlos. Für jede weitere angefangene halbe Stunde Wartezeit wird ein Betrag von 30,00 € netto berechnet.


Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen.


Ansprüche des Kunden gegen carmovia aus dem Beförderungsverhältnis dürfen nicht ohne Zustimmung von carmovia abgetreten werden.

8

– Haftung

carmovia haftet – abweichend von § 431 HGB – bis zu 40 SZR/kg Rohgewicht. Keine Haftungsbegrenzung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.


Für Schäden am Fahrzeug oder der darin befindlichen Ladung, die durch nicht vom Fahrer vorgenommene – also unzureichende – Sicherung der Gegenstände im Fahrzeug entstehen, übernimmt carmovia keine Haftung.

9

– Verjährung und Ausschlussfrist

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von 12 Monaten und verfallen spätestens nach 18 Monaten.

10

– Versicherung

carmovia unterhält Verkehrshaftungs- und Transportversicherung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden lässt carmovia auf Kosten des Kunden eine zusätzliche, auf das konkrete Fahrzeug bezogene Transportversicherung zu marktüblichen Konditionen abschließen

11

– Kündigung durch den Kunden

Bei Kündigung des Auftrags durch den Kunden vor Beginn der Transportdurchführung gelten folgende Pauschalen:


· Bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin: 10% der vereinbarten Vergütung

· 24 bis 72 Stunden vorher: 75% der Vergütung

· weniger als 24 Stunden vorher: 100% der Vergütung.


Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass carmovia ein geringerer Schaden entstanden ist.

12

– Höhere Gewalt

Wird carmovia an der rechtzeitigen Ablieferung durch Umstände höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Verkehrsunfälle, Streiks, behördliche Anordnungen u.ä.) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Ist die Durchführung des Transports infolge solcher Umstände ganz oder teilweise unmöglich, ist carmovia für die Dauer der Behinderung von

der Leistungspflicht befreit. carmovia wird den Kunden über erhebliche Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistung unverzüglich informieren.

13

– Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

14

– Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht unbefugt weiterzugeben.

15

– Rechtswahl und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Bei grenzüberschreitenden Transporten gilt Hamburg als weiterer Gerichtsstand im Sinne von Art. 31 Abs. 1 CMR. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt

16

– Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.